Leistungen

Wenn Ihr Hausarzt ein diabetisches Fußsyndrom oder eine andere krankhafte Schädigung am Fuß diagnostiziert, wird er Ihnen die Überweisung für eine podologische Behandlung ausstellen.

Als staatlich anerkannte Podologin kümmere ich mich um die Vorbeugung und Behandlung von medizinischen Fußproblemen.

Indikationen

Nach einer umfassenden Anamnese erkläre ich Ihnen Behandlungsmaßnahmen, Vorkehrungen und Ratschläge, die zur Behebung oder Linderung des sinnvoll sind

 

Kassenzulassung

Wenn die medizinische Fußpflege aufgrund krankhafter Veränderungen am Fuß infolge von Diabetes mellitus (Diabetisches Fußsyndrom ohne Hautdefekt), Neuropathien oder eines Querschnittsyndroms erforderlich wird, kann die Fußpflege von der Krankenkasse übernommen werden.